Kanton Solothurn mit neuem Leitbild

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Neues Leitbild: Solothurner Regierung will Menschen mit Behinderungen besser integrieren

Der Regierungsrat hat das
«Leitbild Behinderung 2021 – Zusammenleben im Kanton Solothurn»
verabschiedet.

Der Kanton Solothurn will das Zusammen-leben auf Augenhöhe fördern zwischen Menschen mit und solchen ohne Behinderung.
Dafür hat der Regierungsrat am Dienstag, den 24. August 2021 grünes Licht für das «Leitbild Behinderung 2021 – Zusammenleben im Kanton Solothurn» gegeben.

Die Gleichstellung und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen auf rechtlicher und politischer Ebene rückt mehr und mehr in den Vordergrund, schreibt die Regierung in seiner Mitteilung.

«Bis heute bestehen für Menschen mit Behinderungen unzählige Hindernisse, um ihre persönlichen Rechte wahrzunehmen, den individuellen Bedarf einzubringen sowie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und teilzuhaben.»​

Eine Anpassung des alten Leitbilds war nötig geworden, weil auch der Kanton Solothurn den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen will. Der Kanton sehe sich in der Pflicht, die Rechte der Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und mit geeigneten Massnahmen ein gleichberechtigtes Leben für Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern.

Wirkung über die Verwaltung hinaus

Das neue Leitbild orientiert sich an den Themenfeldern der UN-Behindertenrechtskonvention. Um das Zusammenleben zu verbessern, will die Regierung in den nächsten Jahren in den Bereichen Existenzsicherung, Bildung, Mobilität, Lebensform, Arbeit, Freizeit und Kultur, politische Partizipation und Verwaltung Verbesserungen anstossen.

Das Leitbild ist für die kantonale Verwaltung verbindlich und soll gleichzeitig Politikerinnen und Politiker, kommunale Verwaltungen sowie die Verantwortlichen aller Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens dazu anhalten, die Inhalte im eigenen Wirkungskreis zu berücksichtigen und aktiv umzusetzen. (sks)

Solothurner Zeitung (sks)

Ergebnis der Arbeitsgruppe

Ein erster Erfolg der AG Leitbild, in der u. a. die Interessenvertretung SBV mitwirkte.

Den Mitgliedern der AG Leitbild war es wichtig, dass eine gesetzliche Verbindlichkeit im Leitbild geschaffen wird. Ausschlaggebend für die AG Leitbild war ein Vorstoss der FAKO Behinderung. Das Leitbild und Handlungskonzept 2004 hängt mit diversen weiteren Dokumenten (Konzept zur Förderung der Eingliederung – IFEG, BehiG, Konzept Behinderung im Alter usw.) zusammen.

«Gute Ansätze im Leitbild von 2004, welche aber in den letzten 14 Jahren nur teilweise umgesetzt wurden.»

Die AG Leitbild setzte sich in einem ersten Schritt mit dem Leitbild 2004 ohne Handlungskonzept auseinander. Die Aufgabe war, in wenig Leitsätzen eine Grundlage zu erarbeiten, die ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung im Kanton Solothurn zu ermöglichen. Das Leitbild soll und wird die politische Stoßrichtung vorgeben.

Allen dafür Verantwortlichen und Mitwirkenden gebührt unser grosses Dankeschön.

T. Biedermann
Interessenvertretung SBV (schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband)

Quellen: Bith, Solothurner Zeitung, Kanton Solothurn
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