UN-Behindertenrechtskonvention
Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die Behindertenrechtskonvention BRK schafft keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen, sondern übernimmt die Grundrechte der verschiedenen Menschenrechtsinstrumente und überträgt sie auf die besondere Situation der behinderten Menschen, indem sie ihre Umsetzung spezifiziert und konkretisiert. Ziel war es, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte in gleichem Masse ausüben können wie Menschen ohne Behinderungen.
Die Konvention enthält daher Bürgerrechte, politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Rechte.
Geltungsbereich und Zweck
Ganz interessanter Artikel.:
Art. 2 Begriffsbestimmungen
Weiterführende Informationen:
Grundlegendes (in Gebärdensprache)
Genauere Ausführungen:
BRK 0.109 – 2013