ÖV Beratung

Nationale Verkehrsbetriebe

SBB - Schweizerische Bundesbahnen

Call Center Handicap

+41 (0) 800 007 102
(gratis in der Schweiz)
mobil@sbb.ch

Telefonische Ticketbestellung
+41 (0) 0800 181 181
(gratis in der Schweiz)

Interaktiver SBB-Stationsplan

SBB-Tracker

Fachbereich ÖV-Technik des Dachverbandes Inclusion Handicap

Dieser Fachbereich befasst sich schweizweit mit allen Aspekten eines behindertengerechten öffentlichen Verkehrs.
Kontaktpflege mit nationalen und regionalen Betreibern des öffentlichen Verkehrs und zuständigen Behörden.
Vertretung der Interessen von Personen mit einer Behinderung und deren Organisationen in Sachen öffentlicher Verkehr und bei diesbezüglich juristischen Fragen.
Erarbeiten von Standards für behindertengerechte Ausgestaltung von Bahnhöfen, Haltestellen, Rollmaterial bis zu Informations- und Ticketsystemen.

Kontakt zum Fachbereich
Inclusion Handicap
+41 (0) 031 370 08 49
info@inclusion-handicap.ch

Postauto Schweiz AG

Kundenbetreuung
0848 888 888 (Die Post)
info@postauto.ch

Regionale Verkehrsbetriebe

Weit über 100 Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz sowie der Verband der Schweizer Schifffahrtsunternehmen zählen zu den Mitgliedern des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV).

FAQ öV

Wann muss der öffentliche Verkehr per Gesetz barrierefrei sein?

Fahrgastinformationen und Billettautomaten sind gemäss Behindertengleichstellungsrecht ab 2014 sehbehindertengerecht angepasst. Bauten, Anlagen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs müssen per Gesetz bis 2024 hindernisfrei gestaltet sein.

Welche öffentliche Verkehrsmittel und -anlagen müssen behindertengerecht gestaltet werden?

Alle Einrichtungen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz müssen behindertengerecht gestaltet werden. Dies betrifft den Eisenbahn-, Bus-, Tram-, Seilbahn- und Schiffsverkehr. Ausserdem fallen schweizerische Flugunternehmen und Flughäfen unter das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG).

Welche Bestimmungen gibt es im Flugverkehr für Reisende mit einer Behinderung?

Das Behindertengleichstellungsgesetz und die EG-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden (bilaterales Abkommen) verpflichten die schweizerischen und europäischen Fluggesellschaften, Personen mit einer Behinderung nicht zu benachteiligen. Es besteht eine allgemeine Transportpflicht. Die Fluggesellschaften können aber aus Sicherheitsgründen einen Transport nur mit einer Begleitperson zulassen.

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