Ein Fall von gehbehinderten Personen deckt eine nicht bekannte Praxis der SBB auf: In Doppelstockzügen können nur Sitze im oberen Stock reserviert werden. Die Kritik der Behindertenverbände folgt auf dem Fuss.
Ein Fall von gehbehinderten Personen deckt eine nicht bekannte Praxis der SBB auf: In Doppelstockzügen können nur Sitze im oberen Stock reserviert werden. Die Kritik der Behindertenverbände folgt auf dem Fuss.