Wenn eine Lenkerin oder ein Lenker eines Motorfahrzeugs im gleichen Haushalt wie eine blinde oder sehbehinderte Person lebt, kann sie/er von der jährlichen Motorfahrzeugsteuer befreit werden.
Wenn eine Lenkerin oder ein Lenker eines Motorfahrzeugs im gleichen Haushalt wie eine blinde oder sehbehinderte Person lebt, kann sie/er von der jährlichen Motorfahrzeugsteuer befreit werden.