Weisser Stock = STOP

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Geschätzte Damen und Herren

dem nachfolgenden Bericht entnehmen Sie, wie sich aktuell die Strassenverkehrsregel betreffend «Weisser Stock = STOP» ausführt und wie viel an Wissen tatsächlich bei der Bevölkerung vorliegt.

Die Tests der Stadtpolizei Zürich sowie die Kantonspolizei Schaffhausen ergeben: Zwei Drittel aller Leute am Steuer machen es falsch: Ein Mensch steht am Strassenrand und hält seinen Blindenstock in die Höhe. In Erhebungen reagieren zwei Drittel Lenkende falsch – wüssten Sie, was jetzt zu tun ist? 
Denn der weisse Stock ist im Verkehr wie ein Rotlicht.

Verkehrsregelverordnung (VRV)

Blinde und Sehbehinderte, die alleine mit dem weißen Stock unterwegs sind, haben unbedingten Vortritt – falls sie signalisieren, dass sie über die Strasse wollen, so will es das Gesetzt. Denn in der Verkehrsregelverordnung (VRV) unter Art. 6 – Punkt 4, heißt es nämlich: «Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weißen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen». Die gilt inner- wie auch ausserorts für alle Fahrzeuge, also auch beispielsweise für Velos und E-Trottis. 

Sie sind also tatsächlich den Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn gleichgestellt. Wie so oft fehlt es an Information und Wissensvermittlung, es muss die breite Masse informiert bzw. sensibilisiert werden. Also nicht nur der motorisierte Verkehr, sondern ALLE.

Ein senkrecht in die Strasse gehaltener weisser Langstock (Blindenstock) heißt STOP. Merken kann man es sich so: Wird am Strassenrand der weiße Stock in die Höhe gehalten, wirft er quasi einen Zebrastreifen auf die Strasse. Wie am Rotlicht haben alle anzuhalten und die Person über die Strasse zu lassen. Und es gilt auch dann, wenn diese Person durch einen Blindenführerhund geführt wird.

Zwei Drittel machen es falsch !

In der Praxis allerdings machen es zwei Drittel falsch: Die Schaffhauser Kantonspolizei stellt in einem Test fest, dass von 128 Fahrzeugen gerade mal 45 anhielten. Fast zwei Drittel (83 Fahrzeuge) fuhren weiter – ein Lenker sogar, als die blinde Person bereits die Fahrbahn querte. Andere Tests ergeben ähnliche Resultate. Sowas wird teuer: Es gibt stets eine Verzeigung mit Gebühren und mindestens einige Hundert Franken Busse. Bei einer Gefährdung sogar (wie beim Durchblocher) kostet es den Führerausweis – und deutlich mehr Geld.

Nicht zu weit entfernt anhalten

Praxisbezogen besonders wichtig: In nur wenig Distanz immer ganz und möglichst so lange anhalten, bis die Person die Strasse überquert hat. Den Motor nicht ausschalten – bei Fahrzeugen mit «Start-Stop-Automatik» – nicht hupen, Zurufen oder gar mit Lichthupe signalisieren «die Strasse ist frei» , um Blinde oder Sehbehinderte damit zum Überqueren zu ermuntern: Hupen ist ja ein Warnsignal.

Blinde- und sehbehinderte sind auf ihr Gehör angewiesen: Erst wenn nahe Motorgeräusche (bzw. bei E-Autos das künstliche Summen) sich nicht mehr bewegen (und Pneus verstummen), wird ein blinder Mensch mit dem weißen Stock die Strasse zu queren beginnen.

Diese paar Sekunden Sensibilität, Solidarität und Geduld sollten alle für sehbehinderte (ca. 377’000) bzw. blinde (davon ca. 50’000) Mitmenschen doch übrig haben.

Thomas-Biedermann

Erklärungs-Video mit der Stadtpolizei Zürich + SBV

Bedenken sollte man: Nicht weit entfernt anhalten, denn Blinde sind darauf angewiesen, das Stoppen des Fahrzeugs zu hören.

Quelle: T. Pfannkuchen Blick | Stapo SH/ZH| Erstellt: Bith
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